KRANKENKASSE


Diabetikerinnen und Diabetiker mit einem Diabetischem Fusssyndrom haben die Möglichkeit, mittels ärztlicher Verordnung,
4 bis 6 podologische Behandlungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen.

Mit vollständig und korrekt ausgefülltem Verordnungsformular kann ich Ihnen anbieten, direkt über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Fehlerhafte Verordnungsformulare werden von der Krankenkasse abgewiesen. Prüfen Sie darum bitte Ihre Verordnung vor der ersten Behandlung auf folgende Punkte:

  • Ist eine Diagnose A, B oder C angekreuzt?
  • Ist die Unterschrift des Arztes/der Ärztin aufgeführt?
  • Ist die Verordnung auf das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt?


Bringen Sie nebst der ärztlichen Verordnung auch Ihre Krankenkassenkarte und Ihre aktuelle Medikamentenliste (falls vorhanden) mit.


Das Verordnungsformular für Ärztinnen und Ärzte können Sie hier als PDF herunterladen:

Zusatzversicherung

Bei den Zusatzversicherungen gibt es inzwischen einige Anbieter, die sich auch an den Kosten einer podologischen Behandlung beteiligen, ohne dass eine Diabeteserkrankung vorliegt.

In den Tarifen, die für eine Kostenerstattung infrage kommen, gibt es in den meisten Fällen verschiedenen Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Fragen Sie darum direkt bei Ihrer Zusatzversicherung nach, ob Sie die Bedingungen für eine Kostenerstattung erfüllen.

Podologie Tilia GmbH

Marina Christen

Kirchweg 2a

6022 Grosswangen

ÖFFNUNGSZEITEN

MO-MI 08:00 bis 13:00 | 14:30 bis 18:00

DO 14:00 bis 21:00

FR 08:00 bis 13:00 | 14:00 bis 16:00
(2 Mal im Monat nach Absprache)




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